Rechtsprechung
   VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14370
VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12 (https://dejure.org/2014,14370)
VG Köln, Entscheidung vom 27.03.2014 - 20 K 6717/12 (https://dejure.org/2014,14370)
VG Köln, Entscheidung vom 27. März 2014 - 20 K 6717/12 (https://dejure.org/2014,14370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 13.05.2014 - 6524/03

    ROTESCU AND OTHERS v. ROMANIA

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    Das sich anschließende Klageverfahren 20 K 5201/07 erklärten die Beteiligten hinsichtlich des Auskunftsbegehrens, soweit es sich auf personenbezogene Informationen über die Klägerin in einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz (im Folgenden: Bundesamt) geführten Personenakte bezog, übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt.

    Mit Bescheid vom 13.07.2012 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass nach der Erledigung des Verfahrens 20 K 5201/07 zwei weitere im Einzelnen bezeichnete Informationen vom 11.02.2011 und vom 10.10.2011 zur Personenakte der Klägerin genommen worden seien.

    Die Beklage habe sich in der einvernehmlichen Regelung im Verfahren 20 K 5201/07 verpflichtet, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 20 K 5201/07, 20 K 3449/08 und 20 K 3602/08 und den Inhalt der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes.

    Dem Anspruch steht zunächst nicht der zwischen den Beteiligten im Verfahren 20 K 5201/07 geschlossene Vergleich entgegen.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 6 A 2.09

    Bundesnachrichtendienst; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis; Daten;

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    Zur Begründung führte die Klägerin aus, dass die strittige Rechtsfrage durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.03.2010 - 6 A 2/09 - im Sinne der Klägerin geklärt sei.

    Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 24.03.2010 - 6 A 2/09 - sei die strittige Rechtsfrage zum Zeitpunkt des Vergleichsabschluss auch bereits im Sinne der Klägerin geklärt gewesen, was zu diesem Zeitpunkt weder dem Gericht noch der Klägerin bekannt gewesen sei.

    Zum Umfang dieses Auskunftsanspruchs hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.03.2010 - 6 A 2/09 - (DVBl 2010, 1307-1309) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08

    Reichweite des Anspruchs des Betroffenen aus § 15 Abs. 1

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde in der Sache Ramelow nicht zur Entscheidung angenommen habe, bleibe es bei der Entscheidung des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 -, wonach sich der Auskunftsanspruch auf die gezielt zur Klägerin gespeicherten Daten beschränke.

    Die Klägerin legte hiergegen mit Schreiben vom 31.07.2012 Widerspruch ein und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass aufgrund des Vergleiches vom 20.01.2011 keine Bindung an die Entscheidung des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 - bestehe, da die Klägerin eine entsprechende Verpflichtung nicht eingegangen sei, sondern nur die Beklagte, sofern das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des VG Köln und des OVG NRW beanstanden würde.

    Dies ist zudem offenkundig in Kenntnis des Aktenführungssystems der Beklagten und der dort vorgenommen Unterscheidung zwischen Personen- und Sachakten geschehen, wie die ausdrückliche Abgrenzung von dem anderslautenden Beschluss des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 - (NVwZ-RR 2009, 505), in dem dieses Aktenführungssystem im Einzelnen dargestellt wird, zeigt.

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03

    Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    Die Beklage verpflichtet sich, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft (unter Einschluss von evtl. Entscheidungen des BVerfG, des EuGH oder des EGMR ) auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen.".

    Die Beklage habe sich in der einvernehmlichen Regelung im Verfahren 20 K 5201/07 verpflichtet, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen.

    Soweit sich die Beklage darin verpflichtet hat, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen, sollte dadurch ausschließlich die Klägerin begünstigt werden für den Fall einer von der vorgenannten Entscheidung der Kammer abweichenden Beurteilung der Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht (oder den EuGH bzw. EGMR).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09

    Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    "Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass es der Klägerin unbenommen ist, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 780/09 oder sonstiger Erledigung in dem genannten Verfahren erneut einen Antrag auf Auskunftserteilung betreffend außerhalb der Personenakte der Klägerin zu ihr erfasster Daten bei der Beklagten zu stellen.

    Am 15.03.2012 stellte die Klägerin bei der Beklagten einen erneuten Auskunftsantrag, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde in dem Referenzverfahren Ramelow nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 17.05.2011 - 1 BvR 780/09).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10 - (NVwZ 2013, 1468 - 1479) betreffend die Rechtmäßigkeit der Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt hat die Beklagte nunmehr auch in Bezug auf andere Abgeordnete eine entsprechende Bereitschaft erklärt.
  • VG Köln, 20.12.2018 - 13 K 3988/14
    Die Klägerin hat am 24. Juli 2014 Klage erhoben, zu deren Begründung sie auf die geänderte Rechtsprechung der 20. Kammer des erkennenden Gerichts (Urteil vom 27. März 2014 - 20 K 6717/12 -) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 15 Abs. 1 BVerfSchG verweist.

    Nachdem die 20. Kammer des erkennenden Gerichts sich unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen und ausgesprochen hatte, es bestehe nach § 15 Abs. 1 BVerfSchG a.F. ein umfassender Anspruch auf Auskunftserteilung auch aus Sachakten, (soweit ein hinreichend konkreter Sachverhalt und ein besonderes Interesse dargelegt seien), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 -, juris, Rdn. 30ff., VG Köln, Urteil vom 27. März 2014 - 20 K 6717/12 -, juris, ist § 15 Abs. 1 BVerfSchG um Satz 2 erweitert worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1010/14

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und

    16 A 1010/14 (I. Instanz: VG Köln 20 K 6717/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht